Pütz Motorsport
Pütz Motorsport
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden AGBs gelten für sämtliche Reparatur, Aufbereitung, Tuning, Modifikation, Verkaufsgeschäfte von Pütz Motorsport GmbH & Co KG, Toni-Bauer Str.8, 53894 Kommern (Pütz Motorsport). Die AGBs gelten ausschließlich. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Kunden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung; ansonsten sind sie unverbindlich. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers/Kunden die Lieferung vorbehaltlos vornehmen.
1.2 Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Pütz Motorsport GmbH & Co KG.
1.3 Die AGBs gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäfte.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Preise bestimmen sich nach der jeweils bei der einzelnen Bestellung konkret gültigen Preise bzw. Preisliste. Das Recht , die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.B. Treibstoffpreiserhöhungen, Währungsschwankungen, Rohstoffpreiserhöhungen oder unvorhergesehene Preiserhöhungen der Industrie auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreiben.
3.2 Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pütz Motorsport GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel werden nicht entgegen genommen. Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Ausstellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die Pütz Motorsport GmbH & Co KG keine Haftung.
3.3 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Pütz Motorsport GmbH & Co KG berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Pütz Motorsport GmbH & Co KG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
3.4 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleiche Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt, oder von der Pütz Motorsport GmbH & Co KG ausdrücklich uns schriftlich anerkannt.
4. Lieferfristen
4.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer/Besteller die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
4.3 Lieferverzögerungen die durch höhere Gewalt, Streik, Transportschwierigkeiten, gesetzliche oder behördliche Anordnung (z.B Import- und Exportbeschränkungen) oder Betriebsstörungen, auch im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
4.4 Gerät Pütz Motorsport GmbH &Co.KG mit der Lieferung in Verzug, haftet diese im Zuge des Schadensersatzes nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
5.1 Teillieferungen gelten als Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferung.
5.2 Versandart, Versandweg und eine mit dem Versand beauftragte Firma legt der Versender (Verkäufer) fest. Sollte der Besteller (Käufer) besondere Anweisungen geben werden ggf. die Mehrkosten an den Besteller weiter berechnet.
5.3 Der Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 53894 Mechernich-Kommern. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch und Risiko des Bestellers. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Besteller hat offensichtlich, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen bzw. mitzuteilen. Gegenüber den Verkäufer sind Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem Sie festgestellt wurden, oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten festgestellt und erkannt werden können. Der Besteller ist verpflichtet, gekaufte Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen.
6. Widerrufsrecht
6.1 Ein Widerrufrecht besteht grundsätzlich nicht bei gebrauchten Teilen oder Teilen, die im Kundenauftrag verkauft wurden. Spezialanfertigungen nach Kundenwunsch, auch Rennfahrzeuge, Motoren, Getriebe sind vom Widerrufrecht ausgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (Z:b Wechselkosten; Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist Pütz Motorsport berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Pütz Motorsport unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Pütz Motorsport das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.4 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an Pütz Motorsport GmbH & Co.KG ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1 Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Waren/Ware sowie Spezialanfertigungen im Kundenauftrag, Rennsportteile, Rennmotoren, Renngetriebe und sonstige Rennsportteile / Waren die vom Besteller auf der Rennstrecke oder im Rennähnlichen Einsatz gebraucht oder eingesetzt werden sind von jeglicher Gewährleistung / Garantie oder Umtausch ausgeschlossen, es sei denn es wurde zwischen den Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart.
8.2 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweise, oder fehlerhafte sowie nachlässiger Behandlung entstanden sind.
8.3 Die Gewährleistung auch wenn Sie gesondert und zusätzlich schriftlich zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde erlischt, wenn der Kunde oder Käufer Eingriffe und/ oder Reparaturen in anderen Betrieben / Firmen an der Ware durchführen lässt, die nicht von Pütz Motorsport GmbH & Co.KG schriftlich autorisiert wurden.
8.4 Der Käufer verpflichtet sich, erhaltene Ware sofort auf Ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Mängel, die bei Anwendung ordentlicher Sorgfalt zu erkennen sind, hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch vier Werktage nach Empfang der Ware / Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Gewährleistungsansprüche / Garantieleistungen ausgeschlossen.
8.5 Soweit Mangel an der Sache vorliegt, ist Pütz Motorsport GmbH & Co.KG Gelegenheit zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung zu gewähren.
8.6 Ist Pütz Motorsport GmbH & Co.KG zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung mindestens zwei mal fehl, oder sind Ersatzlieferungen bzw. Mängelbeseitigungen für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtig, vom Vertrag zurück zu treten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
8.7 Soweit nichts anderes ausdrücklich (schriftlich) vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Pütz Motorsport GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere besteht keinerlei Haftung für entgangene Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverletzung, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach Paragraph 1,4 des Produckthaftungsgesetzes berührt.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1 Pütz Motorsport GmbH & Co.KG kann vom Vertrag zurück treten, wenn dieser eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Konkurs oder gerichtlichen Vergleich-Verfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste, oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2 Tritt Pütz Motorsport GmbH & Co.KG vom Vertrag zurück, oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, wird dem Käufer eine Aufwandspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises in Rechnung gestellt. DIE aufwandpauschale mindert sich in dem Maße, in dem der Kunde nachweißt, das Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich Pütz Motorsport GmbH & Co.KG das Recht vor, diesen geltend zu machen.
10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in Paragraph 4 HGB bezeichneten Gewerbereibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Scheckanlagen das Amtsgericht Bonn vereinbart.
10.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Lieferanten oder dieser AGBs bleiben die übrigen bzw. allen anderen Bestimmungen weiterhin wirksam.
10.3 Im grenzüberschreitendem Lieferverkehr gilt ausnahmslos das deutsche Recht.